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Ordnungen des Skat Club Lüttenborg e.V.
Der „Skat Club Lüttenborg e.V.“ hat sich Neuerungen immer aufgeschlossen gezeigt. Dieses bewies der Verein jetzt im Jahre 2016, als die Gründung einer Skatsparte beschlossen wurde. Am 03. Dezember 2016 fand eine Gründungsversammlung statt. Nachdem die erforderlichen Formalitäten erledigt wurden, sind die sieben Gründungsmitglieder auch zugleich dem Deutschen Skatverband beigetreten.
Der „Skat Club Lüttenborg e.V.“ wird mit der Mitgliedsnummer 02.23.016 beim DSkV geführt.
Vorstandspositionen
1. Vorsitzende/er | Ruser | Jan Michael | j.ruser@luettenborg-skat.de |
2. Vorsitzende/er | Schulze | Marco | |
3. Vorsitzende/er | Schulze | Birgit | b.schulze@luettenborg-skat.de |
Spielmodus: | Es wird jeden zweiten Freitag, zu je zwei Listen, ab 19:00 Uhr (1. Liste), sowie ab 21:00 Uhr (2. Liste) für die Vereinsmeisterschaft gespielt. |
Spielort: | Jugendtreff Lütjenburg |
Kieler Str. 38 | |
24321 Lütjenburg | |
Tel. +49 4381 418499 | |
Spielregeln: | Es wird streng nach den Regeln des – Deutschen Skatverbandes e.V. – gespielt |
Wertung der Listen: | Es wird jede gespielte Liste einzeln gewertet, somit besteht die Möglichkeit auch erst zur zweiten Liste (21:00 Uhr) zum Training zu erscheinen. |
Anzahl der Listen pro Spieljahr: | Es müssen jährlich mindestens 30 Listen gespielt werden, um in die Wertung für die Mannschaftsbesetzung für den Ligaspielbetrieb des – Skatverbandes Kiel e.V. – zu gelangen. Das Spieljahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember des laufenden Jahres. Spieler mit weniger als 30 gespielten Listen werden Reservespieler für den Ligabetrieb. |
Mannschaftsbesetzung: | Die Mannschaftsbesetzungen für den Liga-Spielbetrieb werden durch die erspielten Punkte (die 30 höchsten Spielrunden zusammenaddiert) im Training nach Rangfolge gesetzt. |
Mannschaftskapitän: | Der jeweilige erste Spieler einer Mannschaft ist gleichzeitig Mannschaftskapitän und hat sich rechtzeitig für den Liga-Spielbetrieb mit seinen Mannschaftsspielern in Verbindung zu setzten, um einen reibungslosen Ablauf und Vollzähligkeit der anzutretenden Mannschaft zu gewährleisten. |
Falls ein Mannschaftsspieler nicht zu einem Liga-Spieltag erscheinen kann, ist unverzüglich und rechtzeitig der zuständige Mannschaftskapitän sowie den Vorstand zu informieren, der Mannschaftskapitän und der ausgefallene Spieler haben sich um einen Ersatzspieler zu bemühen. | |
Vereinsmeisterschaft: | Für die Vereinsmeisterschaft sind mindestens 30 Listen zu spielen. Weitere Listen werden im Gesamtschnitt gewertet (somit kann man schlecht gespielte Listen streichen). |
Es stehen im Jahr mindestens 20 Trainingsabende mit je zwei zu spielenden Listen zur Verfügung. | |
Die Sitzfolge wird in der ersten Liste nach dem Mittelwert der gesamten Spielrunden gesetzt. Für den zweiten Durchgang wird nach dem Ergebnis der 1. Serie gesetzt. |
Berechnung der Spiellisten (Abreizgeld)
Die eingenommenen Beträge sind nach Beendigung der Spielliste vom Schriftführer (Platz 1) einzusammeln und dem Kassenwart zu übergeben.
Verlorene Spiele Eingepasste Startgeld | Betrag in € | Bemerkung |
---|---|---|
Spiel 1 - 3 | 0,50 € | |
Spiel 4 - 8 | 1,00 € | |
Spiel 9 - ... | 2,00 € | |
Eingepasste Spiele | 0,25 € | sind von jedem Spieler am Spieltisch zu entrichten! |
Startgeld | 0,25 € | sind von jedem Spieler pro gespielte Liste zu entrichten! |
Einzelmeisterschaft | 15,00 € | je Spieltag - VG/LV/DSkV |
Mannschaftsmeisterschaften | 20,00 € | je Spieltag - VG/LV/DSkV |
Tandemmeisterschaft | 15,00 € | je Spieltag - VG/LV/DSkV |
Turnier der Vereinsvorstände | 15,00 € | je Spieltag - VG/LV/DSkV |
Ligaspieltag | 10,00 € | ausgenommen erster bis vierter Ligaspieltag |
§ 1 - Grundsatz | Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. |
§ 2 - Beschlüsse | Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand legt die Gebühren fest. Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. |
§ 3 - Beiträge (siehe Tabelle) | Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklassen F00 – F03 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen F00 – F03. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Gruppenunfallversicherung, Haftpflichtversicherung sowie die Vereins-Rechtsschutz-Versicherung vom Dachverband des Deutschen Skatverbandes (DSkV) in Höhe der vom DSkV festgelegten Sätze. Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31. Januar eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 3,00 € pro Mahnung erhoben. Erfolgt der Eintritt im Verein nach dem 30. Juni erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes. Bei Vereinsaustritt werden gezahlte Mitgliedsbeiträge nicht zurückerstattet. |
§ 4 - Gebühren/Lehrgänge | Für zusätzliche Angebote z.B. Lehrgänge vom Verband (Schiedsrichterlehrgang, Kurse, usw.) werden die Gebühren bei vorhandener Deckung vom Verein getragen. Die Beitrags-, Gebührenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetzt gespeichert. |
Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 3. Dezember 2016 beschlossen. | |
gez. Der Vorstand |
E01 | Erwachsene (Aktiv) | 70,00 € |
E02 | Erwachsene (Passiv) | 40,00 € |
J03 | Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr | 35,00 € |
A04 | Auszubildende, Studenten, FSJ vom 21. bis zum 27. Lebensjahr | 40,00 € |
S05 | SGB II | 40,00 € |
F00 | Familienbeitrag (Ehepaar) | 120,00 € |
F01 | Familienbeitrag + 1. Kind | 150,00 € |
F02 | Familienbeitrag + 2 Kinder | 180,00 € |
F03 | Familienbeitrag + 3 Kinder | 210,00 € |